Sie verwenden eine bestimmte Schrift auf Ihrer Webseite und können genau deshalb abgemahnt werden. Dabei ist es nicht die Schrift, weshalb Sie abgemahnt werden können, sondern die unberechtigte Weitergabe personenbezogener Daten, die im Verborgenen passiert. Ihre IP-Adresse wird nämlich an Google weitergegeben.

Auf www.design2enjoy.de gibt es eine genau Beschreibung um was genau die Abmahnungen handeln und warum diese Abmahnwelle genau jetzt kommt, obwohl die Weitergabe personenbezogener Daten in der DSGVO schon länger bekannt ist. Dort erhalten Sie auch Tipps, wie Sie mit einer Abmahnung umzugehen haben.

Als Werbeagentur mit dem Schwerpunkt Webseitenerstellung haben wir seit ca. 2 Monaten tagtäglich mit Abgemahnten zu tun. Unsere eigenen Kunden sind nicht betroffen, weil wir bereits frühzeitig unsere Kunden abgesichert haben.

Doch wir möchten alle Mitgliedsunternehmen des GVT warnen und sensibilisieren Ihre Homepage zu überprüfen. Damit das Geld einer teuren Abmahnung gespart bzw. sinnvoller investiert werden kann. Die Kosten fangen bei 170,- € an und können schnell einen mittleren 4-stelligen Betrag erreichen zzgl. der eigenen Rechtsanwaltskosten.

Meine Webseite hat ein Webdesigner erstellt, da bin ich doch sicher? – Je nachdem wie der Webdesigner gearbeitet hat und wann er die Seite erstellt hat, ist ihre Webseite gefährdet. Selbst die Weitergabe der Abmahnkosten an den Webdesigner sind fragwürdig, da zum Zeitpunkt der Erstellung die Webseite rechtlich einwandfrei war. Letztendlich bleibt nur eine Analyse ob Ihre Webseite betroffen sein könnte.

Kann Ihre Webseite ebenfalls abgemahnt werden?

Für Mitglieder des Gewerbevereins Trebur stellt unser Mitglied Jochen Kröh eine kostenlose und unverbindliche Analyse für Webseiten zur Verfügung.
Hier erfahren Sie, ob Ihre Webseite betroffen sein könnte oder ob Ihre Webseite noch weitere rechtlich relevante Fehler aufweist.

Wie kann ich meine Webseite überprüfen lassen?

Senden Sie einfach eine Mail mit der Domain und Ihren Kontaktdaten an: info@design2enjoy.de